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Geschäftsgeheimnisse: Kommission enthüllt, Bürger wollen sie nicht

Vor ungefähr 9 Monaten hat mein Büro Musterantworten für den Fragebogen der Konsultation der EU-Kommission bezüglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die am 8. März 2013 endete. Du kannst die Musterantworten in drei Sprachen auf dieser Seite finden. Jetzt ist auch die Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultation veröffentlicht worden.

Ich freue mich sehr, dass unsere Musterantworten vielen Bürgern und Bürgerinnen dabei geholfen haben, in der Europäischen Union gehört zu werden! 39% aller Antwortenden waren laut der Zusammenfassung der Kommission Bürger . Die Kommission sagt weiterhin: "Fast 80% aller Antwortenden, die keinen Bedarf für eine EU Initiative sehen, kommen aus Deutschland, Belgien oder Schweden." 173 Antworten kamen aus diesen Ländern und zum Großteil von Bürgern und nicht von Unternehmen.

Die Kommission hat es nicht bemerkt, wie wir Bürgern geholfen haben diese Konsultation zu finden und zu beantworten. Sie sind aber vorsichtig daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Denn nur 46% aller Antwortenden wollen eine EU-Initiative zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - und das bedeutet auch, dass 54% sie nicht möchten. Die überwiegende Mehrheit von Antworten von KMUs kommen laut Unterlagen der EU-Kommission aus Spanien - ist das nur so wegen einer Mobilisierung von KMUs ähnlich wie wir sie für die Bürger gemacht haben? Die Unternehmensverbände, die geantworten haben, haben hauptsächlich in Frankreich ihren Sitz: Frankreich ist im Moment das einzige Land in Europa das Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse explizit unter Gewerbliche Schutzrechte fasst. Nahezu alle anderen Länder sehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als eine Form der Regulierung im Wettbewerbsrecht oder als eine total separaten Gegenstand in ihrer Gesetzgebung (Schweden hat ein spezielles Gesetz zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, aber sie sind keine gewerblichen Schutzrechte wie Patente oder Marken).

Es ist wichtig die Bedeutung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen für KMUs zu betonen, aber das etwas gesetzlich geregeltes als wichtig eingeschätzt wird ist nicht notwendigerweise ein Grund das aktuelle Recht zu ändern. Wir wissen, dass die Idee von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Gewerbliche Schutzrechte besonders in der Halbleiterindustrie und im Pharma/Biotechnologie Sektor aufgegriffen wird. Es ist auch klar das einzelne Großunternehmen aus der Internet und Software Branche sehr aggressives Lobbying für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreiben. Prinzipiell ist es ok für ein Unternehmen Geheimnisse zu haben, aber es ist ihr Problem. Es ist nicht das Problem der Öffentlichkeit und auch kein Problem für den Gesetzgeber.

Aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Eigentum zu machen bringt auch andere Probleme mit sich: in vielen Mitgliedsstaaten, wie etwa Großbritannien oder Schweden, sehen wir ein verstärktes militärisches Interesse Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von einheimischen Unternehmen zu schützen. Dies würde der Idee eines einheitlichen digitalen Markt für Europa zuwider laufen. Wenn militärische Einrichtungen eines Mitgliedsstaat plötzlich einen Vorwand bekommen, um die Handlungen ihres Wettbewerbers online zu kontrollieren, wird die europäische Integration viel schwieriger und das Vertrauen der Bürger in Online-Handel gefährdet.

Eine konstruktive Lehre für die EU-Kommission wäre es, diese Ergebnisse zu nehmen um Wettbewerbsregeln und Kooperation zwischen den Kartellämtern zu verbessern. Das einzig nützliche was es rund um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zur Zeit zu tun gibt, ist die EU-Kommission weiter in den Bereich des Wettbewerbsrecht und Kartellämter zu drängen. Mit immer mehr Unternehmen die auf Informations- und Kommunikationstechnologien für ihren Geschäftsbetrieb angewiesen sind, und Militär- und Sicherheitsbehörden, die ganz nah über dieser Infrastruktur schweben und darauf warten sich dort niederzulassen, wäre es wirklich zielführend sich für eine stark zusammengefasste zivilrechtliche Lösung für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einzusetzen. Das bedeutet keine strafrechtlichen Sanktionen, keine Polizeibehörde und falls überhaupt, Übernahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als eine Wettbewerbsverletzung zu werten. Aber um mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen sollten wir auch das Rechte der Angestellten sicherstellen, Erfahrungen am Arbeitsplatz zu sammeln zu dürfen.

Du kannst mehr über die Pläne der Kommission zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dieser Webseite finden Du kannst auch die Antworten auf die Konsultation auf auf dieser Webseite lesen. Beachte, dass die Kommission Organisationen wie EDRi mit "European Communities Trademark Association" vergleicht

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